Nullverbrauch Stromvertrag kündigen

Wehren Sie sich mit dem Solarpaket 1 von 2024 gegen den aufgezwungenen Stromvertrag bei Volleinspeiseanlagen. Wer eine Photovoltaik-Volleinspeiseanlage betreibt, ärgert sich oftmals, weil ihm ein Stromversorger aufgezwungen wurde. Der Grund vom Netzbetreiber war, dass Wechselrichter einen geringfügigen Nachtverbrauch haben. So benötigt ein Wechselrichter pro Jahr nächtliche 10 kWh Standby-Strom. Anfangs wurde dieser Nachtstrom bei einer Volleinspeiseanlage einfach mit der Produktion gegengerechnet. Später erhofften sich die Netzbetreiber in Zusammenarbeit mit den Stromversorgern ein gigantisches Geschäftsmodel und zwangen die PV-Volleinspeiser zum Abschluss von einem Stromvertrag. Dadurch fallen teure und unnütze Grundgebühren an, welche sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen aufsummieren. Dies entspricht nicht dem Energiewendegedanken.

Schreiben Sie Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber, wie in Bayern zum Beispiel Bayernwerk, deshalb eine Email und beenden Sie den Stromliefervertrag. Hier ein Vorschlag für ein Musterschreiben:

Betreff: Beendigung Stromliefervertrag wegen geringen Standby-Verbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Beschluss im Solargesetzpaket 1 – EEG und EnWG-Novelle 2024 beantrage ich hiermit die sofortige Beendigung des Stromliefervertrags für meinen Stromzähler mit der Zählernummer _______________ wegen geringem nächtlichen Standby-Verbrauch der Wechselrichter.

Standort der Photovoltaik-Volleinspeiseanlage:
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort

Der Stromliefervertrag mit dem Energieversorger ist hiermit automatisch mit gekündigt. Der Netzbetreiber, in diesem Fall ______________, hat diese Information über das Marktkommunikationsportal dem aktuellen Energieversorger mitzuteilen. Der Stromliefervertrag ist mit sofortiger Wirkung beendet.

Die Stromeinspeisung der EEG-Anlage gemäß EEG ins Netz bleibt davon unberührt.

Vor der unlogischen Zwangsauferlegung eines Stromversorgers war es bereits schon sinnigerweise so, dass der Bezugsstrom einfach mit der Lieferung gegengerechnet wurde. Dies wird von nun an wieder so gewünscht und gehandhabt.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb 14 Tagen.

Solarpaket 1:
Änderungsantrag neu: Kein Stromliefervertrag samt Grundgebühr mehr für den
Wechselrichter-Stand By – Verbrauch mehr nötig bei Volleinspeisung bis 100 kWp:

§ 10c) Zuordnung geringfügiger Verbräuche

„Im Fall von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100
Kilowatt, die auf, an oder in einem Gebäude angebracht sind und bei denen die Einspeisung
und die Entnahme über eine eigene Messeinrichtung erfasst werden, können die
Strombezüge aus dem Netz, die in den Solaranlagen oder in deren Neben- und Hilfsanlagen
zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht werden, auf Verlangen sonstigen,
über eine andere Entnahmestelle bezogenen Verbrauchsmengen des Betreibers der
Solaranlage in diesem Gebäude zugerechnet werden, wenn über die Entnahmestelle der
Solaranlage kein weiterer Strom entnommen und der gesamte in der Solaranlage erzeugte
Strom mit Ausnahme des Stroms, der in der Solaranlage oder in deren Neben- und
Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird, in das Netz
eingespeist wird.“

Beste Grüße

Vorname Nachname / Unterschrift

Bayernwerk antwortet darauf wie folgt:

Wir bitten Sie vorab die Erfüllung folgender Voraussetzungen zu prüfen:

  1. Ist die Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude angebracht?
  2. Beträgt die installierte Leistung der PV-Anlage maximal 100 kWp?
  3. Wird die Anlage über eine separate Messung inVolleinspeisung betrieben undwirdder Eigenbedarf/Bezug der Anlage über diese Messung erfasst?
  4. Existiert eine weitere Entnahmestelle (Messung) mit bezogenen Verbrauchsmengen des Betreibers der PV-Anlage in diesem Gebäude? Bitte um Angabe der Zählernummern (PV-Anlage und Haushaltsbezug).
  5. Ist die Personenidentität gegeben (Personenidentität zwischen dem hinterlegten Anlagenbetreiber der Solaranlage in der Volleinspeisung sowie der Betreiber der Haushaltsbezugsanlage)?

Nur wenn alle Kriterien mit „Ja“ beantwortet wurden, sind die Voraussetzungen des § 10c EEG 2023-7 erfüllt. 

Bitte senden Sie an foerdernachweise@bayernwerk.de  eine erneute E-Mail inkl. der Bestätigung für die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen und der Zählernummern zu.

Die Umsetzung kann erst final abgeschlossen werden, wenn die automatisierte Marktkommunikation zwischen den Beteiligten „Anlagenbetreiber-Stromlieferant-Messtellenbetreiber-Netzbetreiber“ implementiert ist und Sie nur einen Stromlieferanten für beide Messstellen haben.

8 Antworten auf „Nullverbrauch Stromvertrag kündigen“

  1. Hallo,

    ich habe im Januar 25 eine Volleinspeiseanlage auf dem Haus meiner Mutter installieren lassen. Natürlich läuft der Stromabnahmevertrag von ihrem Strom über sie.

    Habe nun bei EON diesen Grundversorgertarif einfach gekündigt, mit der Angabe „Sonderkündigungsrecht PV-Volleinspeisung. EON hat die Kündigung nun bestätigt, ich soll noch den aktuellen Zählerstand melden. Dann bekomme ich eine Endabrechnung und das wars.

    Könnte ich da durchs „System“ rutschen? Was könnte schlimmstenfalls passieren?

  2. Hallo,

    ich habe auf einer vermieteten Doppelhaushälfte als Vermieter eine PV Anlage zur Volleinspeisung installiert. Jetzt habe ich auch das Problem, dass ich einen Stromvertrag aufgezwungen bekommen habe. Wie läuft das in dem Fall mit der Personenidentität? Der normale Stromvertrag läuft ja über die Mieter. Wenn ich die Grundgebühr vom Stromvertrag aber gegen die jährliche Erlöse rechnen, fressen diese bereits ca. ein Drittel der Anlage auf.
    Welche Möglichkeiten habe ich da aus dem Solargesetzpaket 1?

    Besten Dank schon mal für die Antwort.

    VG
    Andreas

    1. Das wird schwierig, da keine Personenidentität vorliegt. Nur wenn weniger als 1 kWh pro Jahr von der Photovoltaikanlage bezogen wird muss der Netzbetreiber die aufgezwungene Grundversorgung beenden.

      1. Hallo, mir geht es ähnlich. Der Grundgedanke war ja die Energiewende zu fördern und nun wird hintenrum die Kosten auf die Vorantreiber abgeschoben. Ich finde das unerhört und ist einfach eine Verarsche…

  3. Hallo,

    ich habe zeitgleich zwei Anlagen installiert/ installieren lassen. Eine Überschusseinspeisung (diese läuft über den normalen Haushaltszähler) und eine Volleinspeisung. Für die Volleinspeisung habe ich einen zweiten Zähler bekommen.
    Bin ich in diesem Fall auch befreit vom Stromvertrag für meine Volleinspeisung?

    1. Ja, der Bezugsstrom der Volleinspeiseanlage kann mit dem normalen Haushaltszähler abgerechnet werden. Aber nur wenn Personenidentität herrscht.
      Läuft der Haushaltsstrom zum Beispiel auf den Mann und die Volleinspeiseanlage auf die Frau, so herrscht keine Personenidentität und es müsste ein eigener Stromliefervertrag abgeschlossen werden.

  4. Guten Tag,

    Vielen Dank für die Informationen und den Kündigungsvorschlag. Diesen einen Abschnitt aus dem Kündigungsvorschlag verstehe ich leider aber nicht ganz.

    „Der Stromliefervertrag mit dem Energieversorger ist hiermit automatisch mit gekündigt. Der Netzbetreiber, in diesem Fall _Avacon AG_, hat diese Information über das Marktkommunikationsportal dem aktuellen „Netzbetreiber“ ( müsste dies nicht Energieversorger ( in meinem Fall Naturstrom) heißen?) mitzuteilen. Der Stromliefervertrag ist mit sofortiger Wirkung beendet.“

    Mein Netzbetreiber ist Avacon AG, mein Stromversorger ist Naturstrom.

    Mit freundlichen Grüßen

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