Wehren Sie sich mit dem Solarpaket 1 von 2024 gegen den aufgezwungenen Stromvertrag bei Volleinspeiseanlagen. Wer eine Photovoltaik-Volleinspeiseanlage betreibt, ärgert sich oftmals, weil ihm ein Stromversorger aufgezwungen wurde. Der Grund vom Netzbetreiber war, dass Wechselrichter einen geringfügigen Nachtverbrauch haben. So benötigt ein Wechselrichter pro Jahr nächtliche 10 kWh Standby-Strom. Anfangs wurde dieser Nachtstrom bei einer Volleinspeiseanlage einfach mit der Produktion gegengerechnet. Später erhofften sich die Netzbetreiber in Zusammenarbeit mit den Stromversorgern ein gigantisches Geschäftsmodel und zwangen die PV-Volleinspeiser zum Abschluss von einem Stromvertrag. Dadurch fallen teure und unnütze Grundgebühren an, welche sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen aufsummieren. Dies entspricht nicht dem Energiewendegedanken.
Schreiben Sie Ihrem zuständigen Verteilnetzbetreiber, wie in Bayern zum Beispiel Bayernwerk, deshalb eine Email und beenden Sie den Stromliefervertrag. Hier ein Vorschlag für ein Musterschreiben:
Betreff: Beendigung Stromliefervertrag wegen geringen Standby-Verbrauch
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Beschluss im Solargesetzpaket 1 – EEG und EnWG-Novelle 2024 beantrage ich hiermit die sofortige Beendigung des Stromliefervertrags für meinen Stromzähler mit der Zählernummer _______________ wegen geringem nächtlichen Standby-Verbrauch der Wechselrichter.
Standort der Photovoltaik-Volleinspeiseanlage:
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Der Stromliefervertrag mit dem Energieversorger ist hiermit automatisch mit gekündigt. Der Netzbetreiber, in diesem Fall ______________, hat diese Information über das Marktkommunikationsportal dem aktuellen Energieversorger mitzuteilen. Der Stromliefervertrag ist mit sofortiger Wirkung beendet.
Die Stromeinspeisung der EEG-Anlage gemäß EEG ins Netz bleibt davon unberührt.
Vor der unlogischen Zwangsauferlegung eines Stromversorgers war es bereits schon sinnigerweise so, dass der Bezugsstrom einfach mit der Lieferung gegengerechnet wurde. Dies wird von nun an wieder so gewünscht und gehandhabt.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb 14 Tagen.
Solarpaket 1:
Änderungsantrag neu: Kein Stromliefervertrag samt Grundgebühr mehr für den
Wechselrichter-Stand By – Verbrauch mehr nötig bei Volleinspeisung bis 100 kWp:
§ 10c) Zuordnung geringfügiger Verbräuche
„Im Fall von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100
Kilowatt, die auf, an oder in einem Gebäude angebracht sind und bei denen die Einspeisung
und die Entnahme über eine eigene Messeinrichtung erfasst werden, können die
Strombezüge aus dem Netz, die in den Solaranlagen oder in deren Neben- und Hilfsanlagen
zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht werden, auf Verlangen sonstigen,
über eine andere Entnahmestelle bezogenen Verbrauchsmengen des Betreibers der
Solaranlage in diesem Gebäude zugerechnet werden, wenn über die Entnahmestelle der
Solaranlage kein weiterer Strom entnommen und der gesamte in der Solaranlage erzeugte
Strom mit Ausnahme des Stroms, der in der Solaranlage oder in deren Neben- und
Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird, in das Netz
eingespeist wird.“
Beste Grüße
Vorname Nachname / Unterschrift
Bayernwerk antwortet darauf wie folgt:
Wir bitten Sie vorab die Erfüllung folgender Voraussetzungen zu prüfen:
- Ist die Solaranlage auf, an oder in einem Gebäude angebracht?
- Beträgt die installierte Leistung der PV-Anlage maximal 100 kWp?
- Wird die Anlage über eine separate Messung inVolleinspeisung betrieben undwirdder Eigenbedarf/Bezug der Anlage über diese Messung erfasst?
- Existiert eine weitere Entnahmestelle (Messung) mit bezogenen Verbrauchsmengen des Betreibers der PV-Anlage in diesem Gebäude? Bitte um Angabe der Zählernummern (PV-Anlage und Haushaltsbezug).
- Ist die Personenidentität gegeben (Personenidentität zwischen dem hinterlegten Anlagenbetreiber der Solaranlage in der Volleinspeisung sowie der Betreiber der Haushaltsbezugsanlage)?
Nur wenn alle Kriterien mit „Ja“ beantwortet wurden, sind die Voraussetzungen des § 10c EEG 2023-7 erfüllt.
Bitte senden Sie an foerdernachweise@bayernwerk.de eine erneute E-Mail inkl. der Bestätigung für die Erfüllung der o.g. Voraussetzungen und der Zählernummern zu.
Die Umsetzung kann erst final abgeschlossen werden, wenn die automatisierte Marktkommunikation zwischen den Beteiligten „Anlagenbetreiber-Stromlieferant-Messtellenbetreiber-Netzbetreiber“ implementiert ist und Sie nur einen Stromlieferanten für beide Messstellen haben.