Unlogische Abschaltung anstatt 0 % Einspeisung
im Redispatch-Ereignis schalten sich überwiegend am Wochenende bei den ferngesteuerten Photovoltaikanlagen die Wechselrichter um circa 10 Uhr komplett aus. Der Stromspeicher denkt es ist Nacht oder Sonnenfinsternis und entleert den Speicher. Endet um 18 Uhr das Redispatch-Ereignis ist der Speicher so gut wie leer und kann nicht mehr voll geladen werden. Das EEG ist an der Stelle unlogisch.
Es wäre ein leichtes vom Gesetzgeber her zu erlauben, dass Photovoltaikanlagen in der Redispatchzeit anstatt hart abschalten besser auf 0 % Überschusseinspeisung umschalten. Die PV-Anlagenbetreiber wollen im Redispatchzeitraum ja nicht ins Netz einspeisen, aber wenigsten ihren Eigenverbrauch produzieren.
Wenn bei PV-Anlagenbetreiber an circa 40 Tagen im Jahr beim Redispatch-Ereignis die Wechselrichter hart auf 0 % abgeregelt werden, anstatt für die Redispatchzeit alternativ auf 0 % Überschusseinspeisung umgestellt wird, und die Betriebe so zu einem Fremdstrombezug gezwungen werden, entsteht ein Schaden. Die Kosten für den Fremdstrom werden nicht erstattet, sondern lediglich die geringe EEG-Vergütung.
Verschärft wird die Situation dadurch, dass man anstatt wenige Freiflächenanlagenbetreiber abzuregeln, bei vielen Kleinanlagenbetreiber Unmut erzeugt. Die Netzbetreiber wollten die großen Freilandanlagen nicht abregeln, weil sie sonst mehr erstatten müssten, so wird gemutmaßt.
Das EEG muss an der Stelle geändert, sofern man Photovoltiakausbau fördern möchte, anstatt ihn zu ersticken.
Autor:
Alois Elsner