Meldepflicht Marktstammdaten

Ins neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen alle Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Biogasanlagen eingetragen werden. Die Frist für die Anmeldung endete am 31.01.2021.

  • Alle neuen Anlagen, die Strom erzeugen, müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden.
  • Falls Ihre Photovoltaikanlage schon im alten Anlagenregister gemeldet war, muss sie im Marktstammdatenregister nochmalig gemeldet werden.
  • Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung.
  • Auch für die Nullsteuer bei der Mehrwertsteuer ist die Meldung eine Bedingung