Anlagencheck

Jetzt Solaranlage checken und Ertragseinbußen vermeiden

Das PV- Gutachter- und Ingenieurbüro AE prüft Photovoltaikanlagen

Die Betriebsjahre mit gesetzlich gesicherter Einspeisevergütung waren entscheidend für jede Photovoltaikanlage, denn in 20 Jahren musste die PV-Anlage Rendite bringen. Zwischzeitlich ist der Eigenverbrauch und somit die Stromersparnis in den Vordergrund gerückt. Betreiber von Solaranlagen sollten deshalb immer noch rechtzeitig ihre Anlage überprüfen lassen, um Ertragseinbußen zu vermeiden. Schäden durch Schnee, Eis und Hagel, sowie Ablagerungen von Schmutz oder Laub können die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen teils erheblich einschränken.

Die kombinierte Befliegung per visueller und themografischer Prüfung mittels semiautonomen Flugsystem macht die defekten Bereiche der PV-Module sichtbar. Der Abschlussbericht enthält dann eine Handlungsempfehlung für den Solaranlagenbesitzer. Der höhere Solarertrag nach einem erkannten und beseitigten Mangel übersteigt in den meisten Fällen die Kosten der Anlageninspektion bei Weitem.

Regelmäßige Überprüfungen verhindern Ertragseinbußen

In den Sommermonaten liefern Solaranlagen am meisten Energie. In den Wintermonaten wird bei PV-Anlagen mit Eigenverbrauch jedes geerntete Elektron benötigt. Eine Überprüfung verhindert Ertragsverluste und sichert die Rentabilität der PV-Anlage.

Zwischen Oktober und März kommt durch Wind-, Schnee- und Eisdruck die größte mechanische Belastung auf die Photovoltaik-Module (PV-Module) und auf das Dach. Besonders im Sommer wird die PV-Anlage durch die Hitze stark beansprucht. Deshalb sollten Hausbesitzer ihre PV-Anlage regelmäßig auf technische Mängel überprüfen lassen.

Bemerkt wird der Leistungsrückgang vom PV-Anlagenbetreiber äußerst selten. Der Rückgang des Ertrags wird vom Laien fälschlicherweise oft auf eine geringe saisonale Sonneneinstrahlung geschoben. Deshalb sollten PV-Anlagenbesitzer einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen mit der Überprüfung beauftragen. Und zwar am besten bevor die Gewährleistungsfrist endet. Nach dem Gewährleistungsende können Nachbesserungsarbeiten nur schwer durchgesetzt werden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Mangelhaft montierte Dachhaken oder schlecht konfigurierte Wechselrichter und Zellbrüche können bei der Überprüfung entdeckt werden. Photovoltaikanlagen sind wartungsarm, doch eine Überprüfung auf versteckte Installationsmängel sollte wenigstens einmal im PV-Anlagenleben stattfinden. Mängel können im Extremfall einen Brand verursachen. Es sind bereits Bauernhöfe wegen PV-Mängel zum Opfer gefallen. Die VDI 6012 Blatt 1.4:2016-01 gibt Auskunft nach welchen technischen Regeln die PV-Anlage installiert sein soll.

Photovoltaikanlage brennt
Brennende Photovoltaikanlage
Foto: B. Wolters/Leer
Photovoltaik Modul
Photovoltaik Modul nach Brandereignis
Foto: A. Elsner

Statistik zu Montagefehler

Installationsmängel sind nahezu bei allen PV-Anlagen zu finden. Dies liegt daran, dass die PV-Anlagen im vergangenen „goldenen Photovoltaikzeitalter“ oft nur als lukratives Nebengeschäft verkauft und montiert worden sind, obwohl die benötigte Fachkompetenz fehlte. Spätestens bei dem Gewerk Dachmontage, bei der Dachhaken aus Edelstahl unter den Dachziegeln auf Holzsparren befestigt werden, findet eine Kompetenzüberschreitung vieler Elektroinstallateure statt. Dementsprechend viele Montagemängel sind vorzufinden. Leider werden PV-Anlagen auch heute noch mangelhaft montiert. Häufig werden bei der Dimensionierung der Systemkomponenten einer PV-Anlagen die Sogkräfte nicht berücksichtigt.

Frühzeitige Mängelrüge

Den Check sollte man nicht auf die lange Bank schieben. Eine Mängelrüge sollte unmittelbar nach erfolgter Montage geschehen. Nach Bezahlen der Schlussrechnung und nach Ende der Gewährleistungsfrist kann eine Mängelbeseitigung nur schwer durchgesetzt werden.

Wurden zum Beispiel PV-Module mit Beilagscheiben befestigt, wie sie auf dem Foto unten zu sehen sind, dann sollte sich ein Anlagenbetreiber auf jeden Fall unverzüglich mit einem PV-Gutachter in Verbindung setzen. Die Mindestbefestigungslänge in der Montageanleitung des Modulherstellers wurde in diesem Fall evtl. unterschritten. Oft werfen diese Befestigungsschrauben auch einen Schatten auf die Module.

Autor und Foto: A. ElsnerKlemme unzulässig