Kaufvertrag oder Werkvertrag

Ein Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage auf einem Dach ist regelmäßig ein Kaufvertrag mit Montageverpflichtung, auch fehlt es am Bauwerksbezug. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung als Bauleistungen führt wegen des weiter gefassten steuerrechtlichen Begriffes zu keiner anderen Einschätzung. Damit scheidet die Anwendbarkeit von § 648a BGB aus.

Quelle:
OLG Naumburg, Urt vom 20.02.2014, 1 U 86/13;
vorgehend LG Halle, Urt vom 03.06.2013, 6 O 16/12