Gutachten / Leistungen

Gutachter

Zertifizierter Sachverständiger

Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach für die Personenzertifizierung akkreditierten Zertifizierungsstelle nach. Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht, beispielsweise durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben, Fachgespräche.

Freier Sachverständiger

Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt, deshalb kann sich im Prinzip jeder als Sachverständiger bezeichnen.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Gutachten

  • Gutachten im Schadensfall
  • Gutachten für das Gericht
  • Gutachten zu Montagemängel der PV-Anlage
  • Gutachten zur lichttechnischen Analyse – Blendgutachten
  • Gutachten zu Betonkorrosion bei Fundamenten von PV-Freiflächenanlagen
  • Gutachten zum Ertrag
  • Gutachten zu AC und DC gekoppelten Photovoltaik-Inselanlagen
  • Gutachten zu Energiespeicher

Dienstleistungen

  • Anlagenmontage
  • Zeitwertermittlung
  • Platinenüberprüfung
  • Anlagenüberwachung
  • PV-Anlagenerrichtung
  • Montageüberwachung
  • Instandsetzungskonzept
  • Rentabilitätsberechnung
  • Brandursachenermittlung
  • Leistungsverlustermittlung
  • Mängelsuche vor Abnahme
  • Unterstützung bei der Abnahme
  • Auditieren von PV-Reinigungsfirmen
  • Zertifizierung von Reinigungsbetrieben
  • Schadensbeurteilung von Sturmschäden
  • Zertifizierung von Montagefachbetrieben
  • Beweissicherung vor Gewährleistungsende
  • Ursachenermittlung von Dachundichtigkeiten
  • Innenwiderstandsmessung von Akkumulatoren
  • Ertragsprognose für PV-Dach- und Freilandanlagen
  • Berechnung zur Dimensionierung von Energiespeicher
  • Leistungsmessung zur Überprüfung der Ertragsgarantie
  • Montagemängel und -fehlern von PV- und Speicheranlagen
  • Thermografie-Untersuchung zur Erkennung von Ertragsverlusten

unsere Kunden sind

  • Ordentliche Gerichte
  • Stromspeicherbetreiber
  • PV-Anlagenbetreiber
  • PV-Fachplaner
  • PV-Montagebetriebe
  • PV-Reinigungsbetriebe
  • Banken
  • Versicherungen
  • Genossenschaften
  • Industrie
  • Gewerbe
  • Privatpersonen
  • Stadtwerke
  • Energiedienstleister
  • aus Bayern, sowie dem gesamten Deutschland

Häufige Fragen zur Überprüfung von PV-Anlagen

Warum sind Photovoltaik-Anlagen oft mangelhaft montiert?

Unzählige Photovoltaikanlagen entstanden vor dem Hintergrund begrenzter Förderzeiträume unter großem Zeitdruck, installiert durch viele Marktneulinge und Quereinsteiger. Einschränkungen hinsichtlich der Montagequalität sind vorprogrammiert. Anfänglich fehlendes Fachwissen der Elektrobetriebe bzw. Subunternehmer sind verantwortlich für diverse Montagefehler auf dem Dach und bei der Elektroinstallation. Die kurze Gewährleistungsfrist von PV-Anlagen zwingt die PV-Anlagenbetreiber zum schnellen Handeln.

Weshalb sollte eine Photovoltaikanlage überprüft werden?

Durch PV-Anlagen kann man eine hohe Rendite erzielen, allerdings nur, wenn sie mangelfrei montiert wurde. Es bestehen erhebliche Risiken durch Montagemängel und Montagefehler, welche zu hohem Ertragsausfall und Dachundichtigkeit mit Verlust der Wärmedämmwirkung führen können. Oberstes Gebot: die zwingende Prüfung der PV-Anlage durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme und spätestens vor Gewährleistungsende.

Wer findet Montagemängel?

Die Überprüfung der PV-Anlage durch einen Gutachter deckt Montagemängel auf. PV-Anlagen werden nach einer fundierten Überprüfung im Extremfall abgebaut und neu installiert. Die Mängelbeseitigung sollte im Rahmen der Gewährleistung durchführt werden ansonsten trägt der PV-Anlagenbetreiber die Kosten.

Was sind die häufigsten fünf Mängelarten bei einer Photovoltaikanlage?

Die häufigsten Mängelarten welche mit einer Anlagenüberwachung per Datenlogger nicht gefundern werden können, sind Hotspots durch defekte Lötstellen und defekte Bypassdioden, unvollständige PV-Anlagen-Dokumentation, Installationsmängel, Dachundichtigkeiten und Planungsfehler.

Was sind die Häufigsten Mängel bei einem Energiespeichersystem?

Die meisten Fehler passieren bei beim Verkabeln der Speichersysteme noch vor der Inbetriebnahme, besonders, wenn es sich nicht um ein geschlossenes Gesamtsystem handelt, sondern das Equipment von unterschiedlichen Herstellern stammt. Die zweithäufigste Ursache von Störungen und Kapazitätsverlust ergibt sich durch unsachgemäße Behandlung der Akkumulatoren. Die Lagerbedingungen und Gebrauchsgrenzen welche der Hersteller vorschreibt sind dringend einzuhalten. Ansonsten kommt es zu Schaltkreisfehler mit irreversiblen Bauteilbeschädigungen.