Ertragseinbußen und Ertragsprüfung

Ertragsminderung

Fehler, welche vor oder während der Installation an der PV-Anlage entstanden wirken sich ertragsmindert aus. Bei Lagerung, Transport und Montage der Module können die haudünnen Zellen in einem PV-Modul irreversibel beschädigt werden. Die Erfahrung zeigt, dass 90 Prozent aller PV-Anlagen Planungsfehler oder Installationsmängel aufweisen.

Schadhafte PV-Module

Beschädigte Zellen eines PV-Moduls sind für das bloße Auge unsichtbar. Auch die Auswertung einer Datenaufzeichnung deckt Anlagenfehler nur bedingt auf. Ein Sachverständiger erkennt Mindererträge mittels Untersuchung der Module mit Hilfe einer Wärmebildkamera oder einer Kennlinienmessung vor Ort.

Fehlende Überprüfung führt zu Ertragsverlusten

Die Ertragspotenziale einer PV-Anlage werden oft nicht genutzt, aufgrund fehlender Anlagenüberprüfung. Idealer Weise vor der Abnahme und bezahlen der Schlußrechnung einer PV-Anlage sollte ein Sachverständiger die PV-Dachmontage und Elektroinstallation hinsichtlich Mängel und Fehler überprüfen. Montagefehler können zu teuerern Folgeschäden an der Dachhaut oder Dachundichtigkeit führen. Rechtzeitig vor dem Verlust von Gewährleistungsansprüchen sollte die PV-Anlage nochmals überprüft werden.  Aufgrund der Beweislastumkehr nach der Gewährleistungsfrist muss die Reparatur von Montagefehler und Montagemängel vom PV-Anlagenbetreiber oft selbst bezahlt werden.

Ertrag im Jahr 2022

Die Erträge im Jahr 2022 liegen über den Erträgen vom Jahr 2021. Eine Photovoltaikanlage mit Südausrichtung und zwische 30 und 45 Grad Dachneigung hat ca. 1.000 kWh/kWp geerntet. Dieser Wert dient als Plausibilitätskontrolle. Liegt der Ertrag unter diesem Bereich, so sollten eine Überprüfung durchgeführt werden.

Autor:
© Alois Elsner