0 % Nullsteuer oder 19 %

Änderungen bei Umsatzsteuer, Einkommensteuer und EEG-Reform 2023

Bei Photovoltaik gelten viele Änderungen seit dem 01.01.2023 und sorgen sowohl bei Anlagenbetreibern als auch bei Solarteuren noch häufig für Unklarheiten. Grundsätzlich muss zwischen Mehrwertsteuer und Einkommensteuer unterschieden werden. Aktuell gibt es viele offen Fragen zu dem neuen Umsatzsteuergesetz UStG, Einkommensteuergesetzt EStG und Erneuerbaren Energien Gesetz EEG. Bei Steuergesetzen kann der Steuerberater beraten.

Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer bei 0 %

Bei Anlagen unter 30 kWp gilt der Mehrwertsteuersatz (MwSt) von 0 %, die sogenannte Nullsteuer in der Regel. Der Gesetzestext befindet sich auf der Homepage der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz unter dem Link
§ 12 Steuersätze Abs. 3 Umsatzsteuergesetz UStG
Die Nullsteuer ist verknüpft mit mit zwei Bedingungen, nämlich, dass die PV-Anlage nicht mehr als 30 kWp sein muss und installiert wird auf:
1.) auf oder in der Nähe von Privatwohnungen,
2.) Wohnungen
3.) öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden

Bei alle PV-Anlagen kleiner oder gleich 30 kWp, selbst wenn sie auf Hallen ohne Wohnung in der Nähe installiert werden gilt auch die Nullsteuer.

Photovoltaik Betreibererklärung

Idealerweise lassen sich die Solarteure eine Eigenerklärung vom PV-Betreiber geben.
Information hierzu ist zu finden unter:
Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (0%)

Einkommensteuer

Auch das Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Absatz 72 hat sich geändert.

Zusätzlich gibt es noch eine weitere Grenze bei Steuerpflichtige oder Mitunternehmerschaft von höchstens 100 kWp.

Alle Angaben dieses Artikel sind ohne Gewähr. Für den Inhalt des Artikels wird keine Haftung übernommen. Der Artikel stellt keine Betratung dar.

Autor: Alois Elsner