Ertragsverlust durch Fernabschaltung
Im Falle einer Regelung aufgrund eines Netzengpasses nach § 11 EEG hat der Anlagenbetreiber Anspruch auf Entschädigung nach § 12 EEG.
Ist Ihre Anlage in der Spalte „EEG/EnWG“ in der Veröffentlichung mit „EEG“ aufgeführt, können Sie Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen.
Übersicht der Abschaltaktionen
Link zu Übersicht der Abregelungen im Netz der Bayernwerk AG mit Filterkriterien:
Entschädigungszahlung
Für PV-Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung werden pauschale Verfahren angewendet, je nach Netzbetreiber.